- Opferentschädigung
- Opfer|entschädigung,die Versorgung für Personen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff oder durch dessen Abwehr eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren haben, sowie für die Hinterbliebenen von gestorbenen Gewaltopfern. Die vom Staat gemäß Opferentschädigungsgesetz vom 15. 5. 1976 in der Fassung vom 7. 1. 1985 auf Antrag gewährten Leistungen umfassen u. a. Krankenbehandlung, Beschädigten-, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld. Die Höhe der Leistungen im Einzelnen ist im Bundesversorgungsgesetz geregelt. Entschädigung kommt für im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, auf deutschen Schiffen oder in deutschen Luftfahrzeugen erlittene Schäden in Betracht. Anspruch haben nach Maßgabe von § 1 Opferentschädigungsgesetz auch Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU sowie andere Ausländer, wenn sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten oder zwischenstaatliche Vereinbarungen bestehen. Nach der Rechtsprechung ist auch Opferentschädigung zu gewähren, wenn das Opfer vom Täter ernsthaft bedroht wurde und auf der Flucht verunglückt. In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Bestimmungen.
Universal-Lexikon. 2012.